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Stichwort English Beschreibung
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) German Court Payment and Reimbursement Act Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher oder Übersetzer, die auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung bei Gericht erscheinen und / oder gutachterlich tätig werden müssen, erhielten früher eine Entschädigung und einen Aufwendungsersatz nach dem "Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen" (ZSEG), das noch aus dem Jahr 1875 stammte und mehrfach novelliert wurde. Dieses Gesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2004 durch das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) abgelöst. Im Rahmen der allgemeinen Anhebung der Kostensätze im Gerichtswesen wurde dieses zum 01.08.2013 novelliert. Sachverständige erhalten danach eine Vergütung zwischen 65 und 125 Euro pro Stunde je nach Zuordnung der Leistung zu einer Honorargruppe.

Es gibt 16 Honorargruppen, die sich auf verschiedene Fachgebiete beziehen. So fallen Gutachten zu Mieten und Pachten in die Honorargruppe zehn mit einem Stundensatz von 110 Euro und die Bewertung von Immobilien in die Honorargruppe sechs mit einem Satz von 90 Euro. Am besten bezahlt werden Sachverständige für Kapitalanlagen und private Finanzplanung mit 125 Euro pro Stunde in Honorargruppe 13.

Zwar sind die Aufwendungen der Sachverständigen mit der Vergütung abgegolten. Verschiede Arten besonderer Aufwendungen werden jedoch gesondert ersetzt, etwa Kosten für Hilfspersonal, Verbrauchsstoffe, Lichtbilder. Gesondert ersetzt wird ggf. auch die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Auch ein Fahrtkostenersatz (0,30 Euro / Km für PKW, tatsächliche Aufwendungen für Bahnfahrkarte bis Erste Klasse) kann nach § 5 JVEG verlangt werden.